Ich hatte eine Erfurter Anwaltskanzlei mit einer Zwangsversteigerung beauftragt. Aus dem Versteigerungserlös behielt sie dann fast 8.000 Euro von meinem Geld ein. 3.790 Euro davon habe ich zurückgeholt — aber erst vor Gericht und erst nach Jahren: 1.473 Euro gab die Kanzlei selbst zu, weitere 2.317 Euro sprach mir das Landgericht Erfurt zu und verurteilte Reinhardt & Kollegen wegen überhöhter Gebühren. Unterm Strich zahle ich trotz des Sieges sogar noch 330 Euro Verfahrenskosten drauf.
2019 beauftragte ich eine Erfurter Anwaltskanzlei — Reinhardt & Kollegen — mit einer eigentlich klaren Sache: der Zwangsversteigerung eines Grundstücks, das mir und meiner damaligen Frau je zur Hälfte gehörte. Anfangs betreute ein anderer Anwalt der Kanzlei meinen Fall, und mit seinen Rechnungen hatte ich nie ein Problem — sie waren stets korrekt. Als er in den Ruhestand ging, übernahm Rechtsanwalt Torsten Geißler. Von ihm stammen die Rechnungen, um die es hier geht.
Am Ende der Versteigerung blieb ein Überschuss übrig. Anfang Juli 2021 landete er auf einem Konto der Kanzlei — und schon bei der Abrechnung am 1. Juli 2021 behielt sie davon 7.925,40 Euro ein und verrechnete sie mit ihren eigenen Honorarforderungen. Über dieses Geld habe ich dann jahrelang gestritten — von Juli 2021 bis 2026, also fast fünf Jahre.
Fast die Hälfte davon stand mir zu. Das steht heute fest:
- 1.473,22 Euro gab die Kanzlei selbst zu. Im Februar 2025 schrieb mir Herr Geißler, der Rechnung habe ein viel zu hoher Streitwert zugrunde gelegen — rund 177 Prozent zu hoch, fast das Dreifache. Schuld sei eine „Verwechslung” mit einem anderen Vorgang gewesen; das Geld werde „natürlich erstattet”. Zurückgezahlt wurde es trotzdem erst im Januar 2026 — fast ein Jahr später, und erst, als ich längst klagte.
- 2.317 Euro sprach mir das Landgericht Erfurt obendrauf zu. Die Kanzlei hatte bei zwei Rechnungen den doppelten Gebührensatz angesetzt (2,0 statt der üblichen 1,3), ohne dass die Sache besonders schwierig oder aufwendig gewesen wäre. Zusätzlich muss sie mich von einem Teil meiner vorgerichtlichen Anwaltskosten freistellen (684,25 Euro).
Unterm Strich hatte die Kanzlei also über Jahre fast doppelt so viel von meinem Geld in der Hand, wie ihr zustand.
Und jetzt kommt der Teil, den viele unterschätzen: Recht zu bekommen kostet erst einmal selbst. Damit das Gericht überhaupt tätig wird, musste ich die Gerichtskosten vorschießen — auf mich entfielen davon am Ende 619,50 Euro. Und weil man vor dem Landgericht nicht ohne Anwalt auftreten darf, musste ich einen eigenen bezahlen: 2.045,02 Euro. Weil ich nur teilweise gewann, trage ich am Ende 70 Prozent der Verfahrenskosten und muss der Gegenseite sogar noch 330,40 Euro erstatten. Ich habe in der Sache recht bekommen — und lege bei den Kosten trotzdem drauf.
Genau da liegt das Problem: Wer sich gegen eine zu hohe Rechnung wehrt, geht in Vorleistung, trägt das Prozessrisiko, und am Ende bleibt vielleicht wenig übrig. Ich habe es trotzdem durchgezogen. Die meisten tun das nicht — sie zahlen einfach, was auf der Rechnung steht.
Was ich daraus mitnehme — und das ist jetzt ausdrücklich meine Meinung: Gleich an mehreren Stellen lief die Abrechnung zu meinen Lasten und zugunsten der Kanzlei — der „verwechselte” Streitwert genauso wie die zu hohe Gebühr. Noch im Januar 2025 hatte man mir versichert, alles sei korrekt und meine Forderung unberechtigt; wenige Wochen später musste man einräumen, dass es eben nicht stimmte. Das nährt bei mir Zweifel: daran, wie verlässlich so eine Anwaltsrechnung ist, und daran, wie viel Vertrauen man einer Kanzlei schenken kann. Mein Rat an alle: Prüfen Sie jede Anwaltsrechnung. Fragen Sie nach. Holen Sie im Zweifel eine zweite Meinung ein.
Fairerweise gehört dazu: In der Sache selbst ist das Gericht überwiegend der Gegenseite gefolgt — meine weitergehenden Forderungen hat es abgewiesen. Dass die Kanzlei sich überhaupt aus dem verwahrten Geld bediente (die Verrechnung), hat es im Grundsatz nicht beanstandet — nur deren Höhe. Verurteilt wurde außerdem die Kanzlei als Gesellschaft, nicht Herr Geißler persönlich; einen Vorsatz hat das Gericht niemandem unterstellt, und ich tue es auch nicht. Herr Geißler sieht die Sache ohnehin anders: In seiner Stellungnahme vom 10. Januar 2025 hielt er meine Forderung im Kern für unberechtigt und die Abrechnung für korrekt — und einer Veröffentlichung hat er ausdrücklich widersprochen.
Eine Randnotiz noch, die ich bemerkenswert finde: Die Kanzlei Reinhardt & Kollegen gibt es so nicht mehr — sie ist nach Geißlers eigenen Angaben seit dem 1. Januar 2025 aufgelöst. Herr Geißler selbst arbeitet heute für die Kanzlei Buchalik Brömmekamp in Erfurt — also für genau die Kanzlei, die im Prozess die Gegenseite vertreten hat. Bewerten will ich das nicht; ich halte es nur fest.
Ergänzend ist mir bei meiner Vertrauensbewertung aufgefallen: Volker Reinhardt — Namensgeber und heutiger Liquidator der Kanzlei — wurde im April 2023 vom Amtsgericht Erfurt als Insolvenzverwalter des Fußballvereins FC Rot-Weiß Erfurt aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung abberufen. Vorausgegangen waren nach den öffentlichen Berichten ein Gutachten, das mehrere Pflichtwidrigkeiten feststellte, und ein mehrheitliches Votum der Gläubigerversammlung für seine Ablösung (u. a. kicker und LTO). Mit meinem Gebührenstreit hat dieser Vorgang unmittelbar nichts zu tun. Mein persönliches Vertrauen hat am Ende aber weder die Kanzlei gestärkt noch die beiden Anwälte, deren Namen für mich mit ihr verbunden sind: Torsten Geißler, als Sachbearbeiter der Rechnungen, die das LG Erfurt in meinem Fall als überhöht beanstandet hat, und Volker Reinhardt, den das AG Erfurt im April 2023 wegen festgestellter Pflichtwidrigkeiten als Insolvenzverwalter abberief.















































