Meine frühere Anwältin Rita Boecker zahlte mir fast 10.000 Euro – in zwei Vergleichen

Von 2018 bis Ende 2021 vertrat mich Rechtsanwältin Rita Boecker, damals mit Kanzlei in Ulm, heute in Langenau, nach meiner Trennung in mehreren Familienverfahren. Später stritten wir über zwei Dinge: über Gebühren, die ich ihr bezahlt hatte, und über die Behandlung des Hausrats. Beide Auseinandersetzungen endeten mit einem Vergleich: 6.000 Euro im Gebührenstreit vor dem Landgericht Ulm, weitere 3.866,60 Euro im Hausratsstreit. Zusammen 9.866,60 Euro. Ein Urteil über die Ansprüche gab es nicht, ebenso wenig ein Anerkenntnis ihrer Haftung.

Erst die Rechnung, dann die Kündigung

Frau Boecker betreute für mich Unterhalt, Zugewinn und ein Arrestverfahren. Im Juni 2021 schickte sie mir fünf Rechnungen über zusammen 7.889,52 Euro. Ende Juli schrieb sie, sie erwarte den Ausgleich bis zum 12. August, sonst müsse ich „damit rechnen, dass wir das Mandat in Ihren Angelegenheiten niederlegen werden“. Ich zahlte, weil ich mitten in laufenden Verfahren nicht ohne Anwältin dastehen wollte. Vollständig, in zwei Raten, die letzte im Oktober 2021.

Einen Monat später, am 29. November 2021, beendete sie trotzdem alle Mandate, per E-Mail am Abend. Sie begründete das mit meinem Auftreten gegenüber der Justiz: mit meinen Veröffentlichungen im Internet über Richter, die ihrer Auffassung nach die Grenzen freier Meinungsäußerung überschritten, und später im Prozess vor allem mit meinen Befangenheitsanträgen gegen Familienrichter. Das Vertrauensverhältnis sei zerstört. Ein Schreiben, das mir die Niederlegung für den Fall ankündigte, dass ich mein Verhalten nicht ändere, gab es nach der späteren Einschätzung des Landgerichts nicht. Angedroht hatte sie die Niederlegung im Juli 2021 nur für den Fall, dass ich nicht zahle. Ich stand mitten in mehreren Familienverfahren ohne Anwältin da und musste einen neuen Anwalt beauftragen.

Der Gebührenstreit am Landgericht Ulm

Anwälte können ein Mandat grundsätzlich auch ohne wichtigen Grund kündigen. Unter bestimmten Voraussetzungen verlieren sie dadurch aber ihren Vergütungsanspruch für die Arbeit, die dem Mandanten infolge der Kündigung nichts mehr nützt. Genau darum ging es: Ich verlangte die Gebühren zurück. Frau Boecker lehnte ab, ich beantragte einen Mahnbescheid, sie widersprach, und so landete die Sache beim Landgericht Ulm (Az. 5 O 15/25). Vertreten hat mich Rechtsanwalt Dr. Jens Lohmar.

Frau Boecker verteidigte sich: Ihre Abrechnung sei fällig gewesen, weil die Verfahren damals ruhten. Und die Kündigung sei berechtigt gewesen, weil ich mit meinen Befangenheitsanträgen gegen Familienrichter das Vertrauen zerstört hätte.

Im ersten Termin im Mai 2025 sah es für mich nicht gut aus. Der Einzelrichter deutete an, meine Befangenheitsanträge könnten ein vertragswidriges Verhalten sein, das die Kündigung rechtfertigt. Später übernahm wegen „besonderer Schwierigkeiten“ die ganze Kammer. Im April 2026 kam sie nach ihrer vorläufigen Einschätzung zu einem anderen Ergebnis: Eine Kündigung aus wichtigem Grund hätte innerhalb von zwei Wochen erfolgen müssen, und vorher hätte Frau Boecker mich wegen meines Verhaltens warnen müssen. Im Protokoll heißt es: „Es gibt kein Schreiben der Beklagten an den Kläger, in dem angedroht wird, dass für den Fall, dass er sein Verhalten nicht ändert, das Mandat niedergelegt wird.“ Vorläufig errechnete die Kammer einen Rückzahlungsanspruch von 5.311,97 Euro und schlug einen Vergleich über 6.000 Euro vor.

Den schlossen wir noch im Termin. Nur Frau Boecker durfte ihn innerhalb einiger Wochen widerrufen, laut Protokoll zur Abklärung mit ihrer Haftpflichtversicherung. Sie widerrief nicht. Die Kosten wurden geteilt: Jeder trägt seinen Anwalt selbst, die Gerichtskosten werden halbiert.

Der zweite Streit: der Hausrat

Nach der Trennung blieb der Hausrat im Haus bei meiner geschiedenen Frau. Gemeinsam gehörende Haushaltsgegenstände werden grundsätzlich nicht im Zugewinnausgleich, sondern getrennt davon verteilt, gegebenenfalls gegen eine Ausgleichszahlung. Frau Boecker berücksichtigte den Hausrat im Zugewinnausgleich. Die Gegenseite wandte schon 2020 schriftlich ein, Hausrat gehöre „nicht in die Zugewinnausgleichsregelung“, seine Aufteilung sei „getrennt zu regeln“. Während ihres Mandats wurde kein gesondertes Hausratsverfahren eingeleitet.

Im Juli 2026 verlangte ich über Dr. Lohmar Schadensersatz. Aus alten Rechnungen, Kontoauszügen und E-Mails hatte ich 88 Gegenstände mit Kaufdatum, Preis und Zeitwert rekonstruiert und daraus meinen hälftigen Anteil berechnet: 7.733,20 Euro. Mit weiteren Belegen erhöhte ich später auf 9.202,65 Euro.

Frau Boecker wies die Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach zurück. Sie bestritt, dass alle Gegenstände zum Hausrat gehörten, und dass früher angeschaffte Gegenstände überhaupt noch vorhanden waren. Trotzdem bot sie 3.866,60 Euro an, „zur Meidung weiteren Zeit- und Arbeitsaufwandes“ und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Bedingung: Damit sollten alle bekannten und unbekannten Ansprüche aus dem Mandat erledigt sein. Nach Rücksprache mit ihrer Versicherung blieb sie dabei. Ich habe angenommen. Den größten Teil zahlte ihre Berufshaftpflichtversicherung, den Rest sie selbst.

Warum ich angenommen habe

Weil ein weiterer Prozess Geld, Zeit und einen ungewissen Ausgang bedeutet hätte. Wer gegen einen Anwalt klagt, kämpft gegen jemanden, der das Spielfeld beruflich kennt, und gegen eine Versicherung im Hintergrund. Gericht und zwei Anwälte hätten bei diesem Streitwert schnell mehrere tausend Euro gekostet. Die sichere Vergleichssumme war mir lieber.

Was ich daraus mitnehme

Ab hier ist es ausdrücklich meine Meinung, und die ist deutlich.

Zur Kündigung: Ich zahlte wegen der Niederlegungsandrohung vollständig, zuletzt im Oktober 2021. Am 29. November warf sie alle Mandate hin, wegen meines Verhaltens gegenüber der Justiz, ohne mich vorher schriftlich gewarnt zu haben. Diese Abfolge halte ich für ein schlechtes Verhalten gegenüber einem Mandanten. Aus ihr entsteht für mich der Eindruck: Ihr Honorar war ihr wichtiger als die Fortführung meiner Vertretung. Ein Anwalt ist dazu da, die Interessen seines Mandanten zu vertreten, gerade in einer schwierigen Lage. Mitten in laufenden Verfahren stand ich ohne anwaltliche Vertretung da. Damit hat sie mich aus meiner Sicht allein gelassen. Die Kammer des Landgerichts sah vorläufig die Voraussetzungen einer Kündigung aus wichtigem Grund nicht als erfüllt an und verwies dabei auf die fehlende vorherige Warnung. Nach dieser Erfahrung würde ich ihr kein Mandat mehr anvertrauen.

Zum Hausrat: Die getrennte Behandlung von Haushaltsgegenständen im gemeinsamen Eigentum ist für mich Familienrecht aus dem Lehrbuch. Die Gegenseite hatte schon 2020 schriftlich darauf hingewiesen. Dennoch wurde bis zum Ende ihres Mandats kein gesondertes Hausratsverfahren eingeleitet. Laut Terminsbericht meiner späteren Anwältin vom September 2025 erklärte dann auch der Familienrichter, Hausrat sei grundsätzlich keine Frage des Zugewinns. Für mich ist diese Behandlung des gemeinsamen Hausrats ein grober Schnitzer. Bei einer Anwältin, die auf ihrem Briefkopf Familienrecht als Tätigkeitsschwerpunkt nennt, lässt mich das ernsthaft an ihrer familienrechtlichen Kompetenz zweifeln. Ob darin eine anwaltliche Pflichtverletzung lag und mir dadurch ein ersatzfähiger Schaden entstand, hat kein Gericht entschieden; sie hat den Vergleich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschlossen, und das Zugewinnverfahren läuft noch.

Mein Rat: Wer nach einer Mandatskündigung erneut Anwaltskosten zahlen muss, sollte prüfen lassen, ob ein Teil der bisherigen Gebühren zurückverlangt werden kann. Und wer sich scheiden lässt, sollte früh fragen, wie mit dem Hausrat verfahren wird.

Fairerweise gehört dazu

Kein Gericht hat Frau Boecker verurteilt. Beide Fälle endeten mit einem Vergleich, und beim Hausrat zahlte sie ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Mit meiner Annahme habe ich sämtliche Ansprüche aus dem Mandat erledigt. Vor dem Gebührenprozess hatte sie wegen meiner damaligen Darstellung zivil- und strafrechtliche Schritte angekündigt. Ich habe Frau Boecker am 6. Oktober 2026 den Entwurf dieses Artikels per E-Mail geschickt und sie um eine Stellungnahme bis zum 13. Oktober gebeten. Bis zur Veröffentlichung ist bei mir keine Stellungnahme eingegangen. Wenn sie konkrete Angaben beanstandet, prüfe ich die Belege und berichtige nachgewiesene Fehler. Eine Stellungnahme von ihr nehme ich weiterhin gern auf.

Gericht verurteilt Kanzlei Reinhardt & Kollegen wegen zu hoher Gebühren — die Rechnungen kamen von Anwalt Torsten Geißler

Ich hatte eine Erfurter Anwaltskanzlei mit einer Zwangsversteigerung beauftragt. Aus dem Versteigerungserlös behielt sie dann fast 8.000 Euro von meinem Geld ein. 3.790 Euro davon habe ich zurückgeholt — aber erst vor Gericht und erst nach Jahren: 1.473 Euro gab die Kanzlei selbst zu, weitere 2.317 Euro sprach mir das Landgericht Erfurt zu und verurteilte Reinhardt & Kollegen wegen überhöhter Gebühren. Unterm Strich zahle ich trotz des Sieges sogar noch 330 Euro Verfahrenskosten drauf.

2019 beauftragte ich eine Erfurter Anwaltskanzlei — Reinhardt & Kollegen — mit einer eigentlich klaren Sache: der Zwangsversteigerung eines Grundstücks, das mir und meiner damaligen Frau je zur Hälfte gehörte. Anfangs betreute ein anderer Anwalt der Kanzlei meinen Fall, und mit seinen Rechnungen hatte ich nie ein Problem — sie waren stets korrekt. Als er in den Ruhestand ging, übernahm Rechtsanwalt Torsten Geißler. Von ihm stammen die Rechnungen, um die es hier geht.

Am Ende der Versteigerung blieb ein Überschuss übrig. Anfang Juli 2021 landete er auf einem Konto der Kanzlei — und schon bei der Abrechnung am 1. Juli 2021 behielt sie davon 7.925,40 Euro ein und verrechnete sie mit ihren eigenen Honorarforderungen. Über dieses Geld habe ich dann jahrelang gestritten — von Juli 2021 bis 2026, also fast fünf Jahre.

Fast die Hälfte davon stand mir zu. Das steht heute fest:

  • 1.473,22 Euro gab die Kanzlei selbst zu. Im Februar 2025 schrieb mir Herr Geißler, der Rechnung habe ein viel zu hoher Streitwert zugrunde gelegen — rund 177 Prozent zu hoch, fast das Dreifache. Schuld sei eine „Verwechslung” mit einem anderen Vorgang gewesen; das Geld werde „natürlich erstattet”. Zurückgezahlt wurde es trotzdem erst im Januar 2026 — fast ein Jahr später, und erst, als ich längst klagte.
  • 2.317 Euro sprach mir das Landgericht Erfurt obendrauf zu. Die Kanzlei hatte bei zwei Rechnungen den doppelten Gebührensatz angesetzt (2,0 statt der üblichen 1,3), ohne dass die Sache besonders schwierig oder aufwendig gewesen wäre. Zusätzlich muss sie mich von einem Teil meiner vorgerichtlichen Anwaltskosten freistellen (684,25 Euro).

Unterm Strich hatte die Kanzlei also über Jahre fast doppelt so viel von meinem Geld in der Hand, wie ihr zustand.

Und jetzt kommt der Teil, den viele unterschätzen: Recht zu bekommen kostet erst einmal selbst. Damit das Gericht überhaupt tätig wird, musste ich die Gerichtskosten vorschießen — auf mich entfielen davon am Ende 619,50 Euro. Und weil man vor dem Landgericht nicht ohne Anwalt auftreten darf, musste ich einen eigenen bezahlen: 2.045,02 Euro. Weil ich nur teilweise gewann, trage ich am Ende 70 Prozent der Verfahrenskosten und muss der Gegenseite sogar noch 330,40 Euro erstatten. Ich habe in der Sache recht bekommen — und lege bei den Kosten trotzdem drauf.

Genau da liegt das Problem: Wer sich gegen eine zu hohe Rechnung wehrt, geht in Vorleistung, trägt das Prozessrisiko, und am Ende bleibt vielleicht wenig übrig. Ich habe es trotzdem durchgezogen. Die meisten tun das nicht — sie zahlen einfach, was auf der Rechnung steht.

Was ich daraus mitnehme — und das ist jetzt ausdrücklich meine Meinung: Gleich an mehreren Stellen lief die Abrechnung zu meinen Lasten und zugunsten der Kanzlei — der „verwechselte” Streitwert genauso wie die zu hohe Gebühr. Noch im Januar 2025 hatte man mir versichert, alles sei korrekt und meine Forderung unberechtigt; wenige Wochen später musste man einräumen, dass es eben nicht stimmte. Das nährt bei mir Zweifel: daran, wie verlässlich so eine Anwaltsrechnung ist, und daran, wie viel Vertrauen man einer Kanzlei schenken kann. Mein Rat an alle: Prüfen Sie jede Anwaltsrechnung. Fragen Sie nach. Holen Sie im Zweifel eine zweite Meinung ein.

Fairerweise gehört dazu: In der Sache selbst ist das Gericht überwiegend der Gegenseite gefolgt — meine weitergehenden Forderungen hat es abgewiesen. Dass die Kanzlei sich überhaupt aus dem verwahrten Geld bediente (die Verrechnung), hat es im Grundsatz nicht beanstandet — nur deren Höhe. Verurteilt wurde außerdem die Kanzlei als Gesellschaft, nicht Herr Geißler persönlich; einen Vorsatz hat das Gericht niemandem unterstellt, und ich tue es auch nicht. Herr Geißler sieht die Sache ohnehin anders: In seiner Stellungnahme vom 10. Januar 2025 hielt er meine Forderung im Kern für unberechtigt und die Abrechnung für korrekt — und einer Veröffentlichung hat er ausdrücklich widersprochen.

Eine Randnotiz noch, die ich bemerkenswert finde: Die Kanzlei Reinhardt & Kollegen gibt es so nicht mehr — sie ist nach Geißlers eigenen Angaben seit dem 1. Januar 2025 aufgelöst. Herr Geißler selbst arbeitet heute für die Kanzlei Buchalik Brömmekamp in Erfurt — also für genau die Kanzlei, die im Prozess die Gegenseite vertreten hat. Bewerten will ich das nicht; ich halte es nur fest.

Ergänzend ist mir bei meiner Vertrauensbewertung aufgefallen: Volker Reinhardt — Namensgeber und heutiger Liquidator der Kanzlei — wurde im April 2023 vom Amtsgericht Erfurt als Insolvenzverwalter des Fußballvereins FC Rot-Weiß Erfurt aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung abberufen. Vorausgegangen waren nach den öffentlichen Berichten ein Gutachten, das mehrere Pflichtwidrigkeiten feststellte, und ein mehrheitliches Votum der Gläubigerversammlung für seine Ablösung (u. a. kicker und LTO). Mit meinem Gebührenstreit hat dieser Vorgang unmittelbar nichts zu tun. Mein persönliches Vertrauen hat am Ende aber weder die Kanzlei gestärkt noch die beiden Anwälte, deren Namen für mich mit ihr verbunden sind: Torsten Geißler, als Sachbearbeiter der Rechnungen, die das LG Erfurt in meinem Fall als überhöht beanstandet hat, und Volker Reinhardt, den das AG Erfurt im April 2023 wegen festgestellter Pflichtwidrigkeiten als Insolvenzverwalter abberief.

VERKAUFT: 7-Zi.-Einfamilienhaus ideal für Kinder in Munderkingen zur Versteigerung – Verkehrswert 477.000€

Versteigerungstermin

Die Zwangsversteigerung wegen Aufhebung der Gemeinschaft aufgrund von Scheidung findet am

Montag, 08.02.2021, 13:30 Uhr
DAS HAUS WURDE ERFOLGREICH VERSTEIGERT

im Löwensaal des Amtsgericht Ulm unter dem Aktenzeichen 2 K 10/19 statt.

Verkehrswert laut Gutachten

  • Verkehrswert insgesamt: 477.000,00€
  • Festgestellt von gerichtlich bestelltem und vereidigtem Sachverständigen
  • Verkehrswert Haus: 469.000,00€
    • Sachwert: 515.859,99€ mit 10% Abschlag, weil Gutachter Innenräume nicht begutachten konnte, deren guter Zustand jedoch aus den Fotos oben hervorgeht.
  • Verkehrswert Photovoltaik-Anlage: 8.000,00€
  • Wertermittlungsstichtag: 21.07.2020
  • Gutachten hier herunterladen: https://versteigerungspool.de/zwangsversteigerung/einfamilienhaus.310120

Grundrisse

Adresse

Stauferring 37, 89597 Munderkingen, Alb-Donau-Kreis

Kontakt

Herr Sandro Groganz, Email: sandro.groganz@gmail.com

Objektdetails

  • Haustyp: Einfamilienhaus (freistehend)
  • Zimmer: 7
  • Etagenanzahl: 3
  • Badezimmer: 1
  • Wohnfläche: 216,07 m²
  • Garage/ Stellplatz: 1 Garage
  • Nutzfläche ca.: 307 m²
  • Grundstücksfläche ca.: 825 m²
  • Baujahr: 2007
  • Wesentliche Energieträger: Erdwärme
  • Bauphase: Haus fertig gestellt
  • Energieausweis: liegt vor
  • Objektzustand: Neuwertig
  • Heizungsart: Fußbodenheizung
  • Energie­ver­brauchs­kennwert: 68 kWh/(m²*a)

Objektbeschreibung

Das zweistöckige, freundliche und neuwertige Einfamilienhaus mit (Wohn-)Keller besticht durch eine gehobene Innenausstattung. Neben sieben hellen und einladenden Zimmern zählen ein großes Badezimmer im OG sowie ein separates Gäste-WC im EG zu der Immobilie. Das KfW-60-Haus wurde 2007 erbaut und wird per Fußbodenheizung mit Erdwärme (Geothermie) kostengünstig beheizt und hat eine Photovoltaikanlage. Zur Verfügung stehen Ihnen außerdem eine Garage für Ihr Auto, sowie ein weiterer Stellplatz neben der Garage und mehrere Kellerräume.

Der Garten wurde im Jahr 2008 von einem Landschaftsarchitekten entworfen und professionell umgesetzt. Mittlerweile sind alle Pflanzen und Bäume wunderschön gewachsen. Drei Platanen bieten im Sommer natürlichen Schatten auf der gesamten großzügigen Terrasse aus Travertin Naturstein.

Sowohl das Haus wie auch der Garten wurden und werden sehr gut gepflegt.

Ausstattung

Erwärme-, d.h. Geothermie-Heizung (2x 100m Tiefbohrungen), daher extrem niedrige Heizkosten (ca. 700€ im Jahr) und keine Schornsteinfegerkosten – die Heizung läuft einfach und muss nicht gewartet werden. Mit der fast abbezahlten Photovoltaikanlage lassen sich zusätzlich noch Stromkosten für die Geothermie minimieren (ca. 100€ im Monat). Im gesamten Haus Eichestabparkett (12 mm) oder Villeroy und Boch Fliesen. Sichtbare Sparren im OG. Granitfensterbänke an allen Fenstern. Das großzügige Bad und Gäste-WC sind nur da gefliest worden, wo nötig. Kalk-Filzputz im ganzen Haus, daher gab es nie Probleme mit Schimmelbildung. Podesttreppe aus Eiche zwischen den Etagen. Elektrische Rollläden in EG Essen/Wohnen, Treppenhaus und OG Kind 2. Die Einbauküche der Firma Rempp ist u.a. mit einem Induktionskochfeld (Siemens EH787502), Backofen, Mikrowelle, Geschirrspülmaschine und Apothekerschrank ausgestattet. Für sehr schnelles Internet verfügt das Haus über eine LTE-Außenantenne, um DSL und LTE zu bündeln. Alle Wohnräume sind mit LAN-Anschluss ausgestattet, die sternförmig im Serverraum zusammenlaufen. Satellitenanlage und -Anschlüsse in mehreren Räumen. Alle Steckdosen mit integrierter Kindersicherung. Im EG Wohnbereich wurden Leerrohre vom Fernseher zur Couch für eine Surround-Anlage verbaut. Die Wände wurden aus Poroton-Ziegeln gemauert. Der Wasserspeicher für die Fußbodenheizung wurde für den Fall des Wasserverlusts ummauert, damit ein Wasserschaden verhindert wird. Statisch wurden Vorkehrungen für den Bau eines noch nicht vorhandene Carport zwischen Haus und Garage vorgesehen. Vorbereitungen für eine Solaranlage auf dem Dach wurden ebenfalls getroffen (Schläuche/Kabel gehen in den UG Technikraum).

Garten

Der Garten ist mittlerweile im Vergleich zu den teilweise älteren Fotos wunderschön gewachsen. Er lässt sich gut vor Ort einsehen.

Lage

Dieses schöne Einfamilienhaus liegt in bester Sonnenlage mit Ausrichtung der großen Terrasse auf SW in einer ruhigen Wohnlage an einem unbebaubaren Grünstreifen in Munderkingen mit weitem Blick nur auf Felder. Kindergarten und Grundschule liegen nur ein paar Minuten entfernt. Munderkingen selbst bietet mit seinen über 5.000 Einwohnern ein intaktes und reges Kultur- und Vereinsleben. An der schönen Donau gelegen, sind Ausflüge in die Natur jederzeit innerhalb kurzer Zeit machbar. Zahlreiche Gewerbebetriebe nutzen die verkehrsgünstige Lage an der B311 zwischen Sigmaringen/Ulm und Biberach. Ein Bahnhof an der Bahnlinie Ulm-Freiburg, wird ebenfalls mehrmals täglich angefahren. Ferner sind sämtliche Schulen und Kindergärten, sowie zahlreiche Ärzte, Apotheken und ein Ärztehaus zu finden.

Sonstiges

Dem Käufer werden Bilder von allen Räumen im Rohbau-Zustand zur Verfügung gestellt, in denen man die Verlegung der Elektrik erkennen kann.